Führerscheinentzug
Unter Führerscheinentzug versteht man im Alltagssprachgebrauch die sogenannte Fahrerlaubnisentziehung.

Wir vertreten Sie in dem Verfahren über die Fahrerlaubnisentziehung gegenüber den Fahrerlaubnisbehörden. Diese Ent-
ziehungsverfahren laufen oftmals parallel zu zusätzlichen Ordnungswidrigkeiten-
verfahren der lokalen Bußgeldstellen oder Strafverfahren bei Staatsanwaltschaften und Strafgerichten, in denen ebenfalls zeitlich beschränkte Fahrverbote oder Entziehungen der Fahrerlaubnis samt zeitlichen Sperren zur Wiederverteilung drohen können.

Meist wird seitens der Fahrerlaubnis-
behörden nach auffälligem Alkohol- oder Drogenkonsum ein Verfahren zum Fahr-
erlaubnisentzug betrieben. Oft droht hier der totale Verlust der Fahrerlaubnis unter gleichzeitiger Anordnung einer MPU (medizinisch-psychologische Unter-
suchung). Diese Verfahren sind in der Regel sehr schwierig und erfordern eine sofortige Reaktion, um die regelmäßig drohenden Konsequenzen für berufliche Existenz möglicherweise noch vermeiden zu können.