Hartz IV

Wir vertreten Sie gegenüber dem Jobcenter in allen Fragen des ALG II („Hartz IV“). Probleme mit dem Jobcenter ergeben sich unter anderem, wenn:

• Leistungen nicht oder nicht vollständig
ausgezahlt werden
• Leistungen gekürzt werden
(Sanktionsbescheid)
• das Jobcenter gezahlte Leistungen
zurückfordert (Rücknahme-,
Aufhebungs- und Erstattungsbescheide)
• das Jobcenter zu viel Einkommen auf
die Leistungen anrechnet
• die Wohnung zu teuer ist
(Mietobergrenze) usw.

Wir vertreten Sie gegenüber dem Job-
center im Widerspruchs- und Klag-
verfahren.
In besonders dringenden Fällen setzen wir Ihre Ansprüche innerhalb kürzester Zeit in gerichtlichen Eilverfahren durch.